Betrug

Sie werden beschuldigt, einen Betrug begangen zu haben. Sie wollen nun wissen, was ein Betrug im strafrechtlichen Sinne konkret ist und welche Strafe Ihnen droht. Rechtsanwalt Steffen Dietrich beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einem Betrug gem. § 263 StGB.

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit beschränkt er auf die Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Sie bei Betrugsvorwürfen wie z.B. bei E-Bay-Betrugstaten, Tankstellen-Betrugstaten oder Bafög-Betrugsvorwürfen oder bei Betrugsvorwürfen im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Nachfolgende Fragen werden beantwortet:

Was ist die Definition von Betrug nach dem Strafgesetzbuch?

§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Wenn Sie nach dem Lesen der Definition immer noch nicht wissen, was ein Betrug ist, muss Sie das nicht verwundern. Der Tatbestand des Betruges gilt weithin als verfehlt, da es letztlich sehr schwer ist, diese Norm nach dem konkreten Wortlaut anzuwenden.

Was sind die objektiven Voraussetzungen eines Betruges gem. § 263 StGB?

Da der Wortlaut der Norm missglückt ist, hat die Rechtsprechung festgelegt, welche objektiven Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Verhalten strafrechtlich als Betrug eingeordnet werden kann. Nach der Rechtsprechung müssen vorliegen:

1. Täuschung über Tatsachen

In objektiver Hinsicht muss zunächst eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.

Unter einer Tatsache versteht man alle gegenwärtigen oder vergangenen Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die dem Beweis zugänglich sind. Wenn bei einem Autokauf der Verkäufer mitteilt, dass der Wagen unfallfrei sei, dann handelt es sich bei dieser Aussage um einen überprüfbaren Zustand einer Sache. Wer zum Beispiel im Rahmen der Erlangung von Bafög falsch angibt, kein Vermögen oder Einkommen zu haben, täuscht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Grundsätzlich kann man über zukünftige Umstände nicht täuschen, soweit die zukünftigen Umstände nicht bereits gegenwärtig eine Wahrscheinlichkeitsaussage enthalten.

Ein häufiges Bespiel ist der Betrug im Internet (Onlinebetrug). Wenn z. B. eine Ware bei E-Bay angeboten wird, dann enthält dieses Angebot die Erklärung des Verkäufers, die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer zu liefern. Im Rahmen des Vertragsschlusses erklärt der Verkäufer, er werde die Ware nach Erhalt des Verkaufspreises an den Käufer liefern.

Abzugrenzen sind Tatsachen von Werturteilen. Ein Werturteil ist dadurch gekennzeichnet, dass es nicht überprüfbar ist, sondern nur subjektive Bewertungen des Erklärenden enthält.

Die Abgrenzung zwischen Tatsache und Werturteil kann im Einzelfall sehr schwierig sein. In der Regel enthalten z. B. Werbeaussagen lediglich Werturteile und keinen überprüfbaren Tatsachenkern.

2. Der Irrtum beim Betrug

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden, wobei unter einem Irrtum jeder Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit verstanden wird. Für einen Irrtum ist erforderlich, dass sich der „Getäuschte“ eine konkrete Vorstellung gemacht hat. Diese Fehlvorstellung muss auf der Täuschungshandlung beruhen.

3. Die Vermögensverfügung beim Betrug

Ohne dass sich diese Voraussetzung im Gesetz wiederfindet, ist anerkannt, dass bei einem Betrug der Getäuschte eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen muss. Eine Verfügung ist jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Vermögensverfügungen sind in Form aktiven Tuns oder aber auch durch Unterlassen möglich.

4. Der Schaden beim Betrug

Aufgrund der Vermögensverfügung muss ein Schaden entstanden sein. Zur Berechnung eines Schadens ist der Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung zu vergleichen. Ergibt sich bei diesem Vergleich ein negativer Saldo, liegt ein Schaden vor.

Was sind die subjektiven Voraussetzungen bei einem Betrug gem. § 263 StGB

Bei § 263 StGB handelt es sich um ein Vorsatzdelikt. Bestraft kann nur werden, wer vorsätzlich in Bezug auf den objektiven Tatbestand handelt. Man muss Wissen und Wollen dass aufgrund einer Täuschung, die zu einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung geführt hat, ein Schaden entsteht.

Über diese Anforderungen hinaus muss die Absicht der rechtswidrigen stoffgleichen Bereicherung bestehen.

Was ist das Strafmaß im Falle eines Betruges gem. § 263 StGB?

Die Strafe für einen einfachen Betrug ist dem § 263 Abs. 1 StGB zu entnehmen. Das Gesetz sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Verurteilung wegen Betruges führt zu einem Eintrag in das das Bundeszentralregister und wird regelmäßig in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Was ist ein versuchter Betrug?

Ein versuchter Betrug liegt vor, wenn ein Mangel im objektiven Tatbestand vorliegt, die subjektiven Voraussetzungen aber erfüllt sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn vor Erlass eines Bafög-Bescheides der Beamte aufgrund eines Datenabgleichs Kenntnis von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen erlangt. Bei einem versuchten Betrug kann die Strafe gemildert werden. Es gilt dann nicht mehr das Strafmaß eines vollendeten Betruges. Ob die Strafe gemildert werden soll, entscheidet das Gericht.

Was ist ein Betrug in besonders schwerem Fall gem. § 263 StGB (schwerer Betrug)?

Ein schwerer Betrug liegt nach § 263 Abs. 3 StGB vor, wenn man

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

oder

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

oder

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

oder

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht

oder

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Im Falle eines schweren Betruges erhöht sich das Strafmaß deutlich. Das Gesetz sieht als Strafe nur noch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist regelmäßig nicht mehr möglich.

Schadensersatz gem. § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB

Neben der strafrechtlichen Sanktion macht man sich gegenüber dem Geschädigten zivilrechtlich gem. § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig.

Hilft eine Selbstanzeige bei Betrug?

Im Gegensatz zum Steuerrecht gibt es beim Betrug keine strafbefreiende Selbstanzeige. Trotz einer Selbstanzeige wird man bestraft werden. Die Selbstanzeige wird aber in der Regel strafmildernd berücksichtigt werden.

Es ist aber dringend davon abzuraten, ohne anwaltliche Beratung eine Selbstanzeige zu erstatten.

Wie lange dauert die Verjährung bei Betrug?

Die Verjährungsfrist (Verfolgungsverjährung) bestimmt sich nach dem vom Gesetz angedrohten Strafmaß gem. § 78 StGB. Maßgeblich ist die angedrohte Höchststrafe. Bei Taten mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren sieht das Gesetz gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist im Sinne der Verfolgungsverjährung von fünf Jahren vor.

Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist nicht alleine die Tathandlung, beim Betrug die Täuschung. Vielmehr beginnt die Frist erst mit der Beendigung der Tat bzw. mit Eintritt des Erfolges. Wenn bei einem Bafög-Betrug falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht werden und aufgrund dieser falschen Angaben monatliche Zahlungen geleistet werden, dann beginnt die Verjährungsfrist erst nach Zahlung des letzten monatlichen Betrages.

Anwaltliche Hilfe bei Betrugsvorwurf?

Wenn Sie beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben, können Sie gerne unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich wird in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen. Anhand des Ermittlungsinhaltes wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie absprechen. Aus anwaltlicher Sicht kann nur davon abgeraten werden, vor Rücksprache mit einem Verteidiger irgendwelche Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden abzugeben.

Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar!